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RG, 23.02.1939 - V 174/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen kann das Urteil eines Oberlandesgerichts, das die Berufung des ausgebliebenen Berufungsklägers auf Antrag des erschienenen Berufungsbeklagten als unzulässig verwirft, mit der Revision angefochten werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 159, 357
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50
Beginn der mündlichen Verhandlung
Seihst bei einer formfehlerhaften Entscheidung wäre dann aber auch die Revision aus einem solchen Grunde nicht unzulässig (RGZ 159, 357 [359]: vgl. auch OLG Bamberg NJW 1949, 910 [OLG Bamberg 26.07.1949 - 1 W 273/49] Nr. 11). - BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00
Prüfung der Prozeßvollmacht
Ein Urteil, das nach § 519b ZPO eine Berufung als unzulässig verwirft, ohne daß die Säumnis einer Partei hierauf Einfluß hätte (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 9. Oktober 1957 - V ZR 45/57, NJW 1957, 1840), ist kein Versäumnisurteil i.S.v. § 542 ZPO, weil es nicht auf einer Säumnis beruht (vgl. RGZ 159, 357, 360). - BGH, 09.10.1957 - V ZR 45/57
Rechtsmittel
Die weitere, von Baumbach/Lauterbach für seine Auffassung noch angeführte Entscheidung RGZ 159, 357, 358 läßt die Frage offen und könnte wohl eher, worauf Pohle (…a.a.O.) hinweist, als Anzeichen eines bevorstehenden Wechsels in der Auffassung des Reichsgerichts angesehen werden.